Bei diesen Ausgangslagen kann ich leider nicht behilflich sein.

  • Kognitive Beeinträchtigung
  • Psychosen (Schizophrenie, bipolare Störungen, endogene Depression, Borderline, v. a. mit Wahn bzw. dissoziativen Symptomen)
  • Kürzlich zurückliegender Herzinfarkt oder Schlaganfall: Hypnose kann angewendet werden, wenn er mindestens 4 bis 6 Wochen zurückliegt und die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt einer Hypnosetherapie ausdrücklich zustimmt.
  • Akutes Thromboserisiko: Hypnose kann angewendet werden, wenn kein akutes Risiko mehr besteht und die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt einer Hypnosetherapie ausdrücklich zustimmt.
  • Schwere Erkrankungen des zentralen Nervensystems wie beispielsweise ALS, Parkinson, Multiple Sklerose (vor allem fortgeschrittene Stadien)
  • Depression
  • Substanzabhängigkeit: Alkohol, Drogen, Medikamente. Ausnahme: Nikotinabhängigkeit. Rauchentwöhnung ist ein bewährtes Anwendungsgebiet von Hypnose.
  • Psychopharmaka
  • Schwere Herz-/Kreislauferkrankungen
  • Persönlichkeitsstörungen: Zu anderen Themen (Rauchentwöhnung, Abnehmen etc.) können Hypnosebehandlungen in der Regel aber normal durchgeführt werden.
  • Epilepsie
  • Traumata
  • Posttraumatische Belastungsstörungen
  • schwere Zwänge und Phobien
  • Schwangerschaft
  • Stottern